Hebammenbetreuung

Die Kosten für Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, unter der Geburt sowie im Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der gesamten Stillzeit sind bei Stillproblemen zudem acht telefonische Beratungen oder acht persönliche Konsultationen durch die Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung ihres Säuglings die Beratung durch eine Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.

Bei Geburtsvorbereitungskursen werden für maximal 14 Kursstunden die Kosten der Frau übernommen.

Bei Rückbildungskursen werden für maximal zehn Kursstunden die Kosten der Frau übernommen, wenn der Kurs bis zum neunten Monaten nach der Geburt abgeschlossen wird.

Die privaten Krankenkassen haben ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot bezüglich Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Bitte fragen Sie als Privatpatientin persönlich bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich bestätigen.

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